Direkt zu den Inhalten springen

aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Bei den Krankenhäusern darf es nicht wieder nur ein Reförmchen geben

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Finanzierung, Bekämpfung des Pflegenotstand und die Planung müssen grundlegend neu gestaltet werden.“

Berlin. Morgen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Krankenhausreform vorstellen. SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer mahnt dazu, weniger das Geld, sondern wieder mehr die Patient*innen in den Fokus zu rücken: „Die Versorgung der Menschen muss im Mittelpunkt stehen und nicht die kommerziellen Gesichtspunkte, getrieben durch immer mehr Privatisierung und Ökonomisierung. Seit Jahren verschärft sich die Lage durch Unterfinanzierung der Kliniken. Der Grund: Pauschalisierung der Versorgung und zu geringe Investitionen. Der Kostendruck hat bittere Folgen: Personaleinsparungen, Personalnotstand und damit sinkende Versorgungsqualität.“

Großen Reformbedarf sieht die SoVD-Vizepräsidentin bei der Krankenhausfinanzierung: „Um eine hochwertige und ortsnahe Versorgung sicher zu stellen, ist eine angemessene Finanzierung nötig. Außerdem müssen die Länder endlich ihrer Verantwortung bei den Investitionskosten nachkommen. Sie stellen seit Jahren nur etwa die Hälfte der Mittel bereit, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Ein Teufelskreis, weil die Kliniken nun Investitionen aus der Krankenversorgung abzweigen, wo diese dann wieder fehlen.“

Auch bei der Bekämpfung des Pflegenotstands muss mehr passieren. „Es müssen endlich die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden – und: die Entlohnung muss angemessen sein. Hier empfiehlt der SoVD die Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens, ausgerichtet am Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten“, so Engelen-Kefer.

In der Krankenhausplanung sieht die SoVD-Vizepräsidentin ebenfalls dringenden Reformbedarf: „Alte Zöpfe müssen ab – weg mit den starren Versorgungsstrukturen, hin zu einer interdisziplinären Gesundheitsversorgung. Die muss barrierefrei für behinderte und ältere Menschen sein sowie die Bedarfe von Frauen und Familien mit Kindern berücksichtigen. Diese Anforderungen gelten übrigens auch für die stationäre Notfallversorgung.“


V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel