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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Barrieren im ÖPNV immer noch verbreitet

ADAC-Untersuchung zeigt Schwierigkeiten für seh- und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in zehn Städten auf.

Mann im Rollstuhl vor geöffneter Bustür
Große Lücken zwischen Haltestelle und Bus machen den Einstieg ohne Rampe für Rollstuhlfahrende oft schwierig. Foto: romaset / Adobe Stock.

Damit der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sein volles Potenzial entfaltet, muss er allen offen stehen – auch Menschen mit Behinderungen. Eine Untersuchung des ADAC erkennt hier nach wie vor große Lücken. Insbesondere Informationssysteme und Einstiege von Bussen und Bahnen seien häufig nicht an den Bedürfnissen von Fahrgästen mit Beeinträchtigungen ausgerichtet.

Für Menschen mit Behinderungen ist das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln vielerorts mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Defekte Aufzüge, nicht barrierefreie Haltestellen und fehlende Informationen führen zu Umwegen und längeren Reisezeiten.
„Problemloses Reisen ist für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Nahverkehr noch immer nicht möglich“, erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier in einer Reaktion auf die Ergebnisse der Untersuchung. „Dabei ist Mobilität eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Gerade Menschen mit Behinderungen sind auf ein barrierefreies Verkehrsnetz angewiesen, weil öffentliche Verkehrsmittel für sie häufig die einzige Möglichkeit zur selbstständigen Mobilität darstellen.“

Vor allem Einstieg in Bus oder Bahn oft ein Problem
Für einen aktuellen Test untersuchte ein Ingenieurbüro im Auftrag des ADAC knapp 150 Haltepunkte in zehn mittelgroßen, deutschen Städten aus der Perspektive von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und ortskundigen blinden Nutzer*innen. Dazu zählten unter anderem Augsburg, Braunschweig, Erfurt, Magdeburg, Mannheim und Rostock. Im Mittelpunkt stand der gesamte Weg vom Gehsteig über die Haltestelle bis zum Einstieg in Bus oder Straßenbahn.
Grundlegende Elemente der Barrierefreiheit waren an vielen Haltestellen vorhanden. So verfügten 93 Prozent der untersuchten Haltesteige über Leitstreifen entlang der Bordsteinkante. Ausreichend breite Warteflächen gab es bei 87 Prozent, gut begehbare Haltesteige bei 83 Prozent der Stationen.
Die größten Probleme bestehen beim Einstieg. Nach den geltenden Empfehlungen sollten sowohl der Spalt als auch der Höhenunterschied zwischen Haltestelle und Fahrzeug höchstens fünf Zentimeter betragen. Diesen Wert erreichten lediglich 20 Prozent der Straßenbahnen und drei Prozent der Busse. Viele Fahrgäste bleiben deshalb auf Rampen oder Unterstützung angewiesen. Vergleichsweise am besten ausgestattet sind die Straßenbahnen in Chemnitz, wo 60 Prozent einen stufenlosen Einstieg ermöglichen, sowie Erfurt und Mannheim mit jeweils etwa 40 Prozent. 

Barrieren beginnen meist bereits vor der Haltestelle
Dabei sind stufenlose Zugänge für viele Menschen eine wichtige Voraussetzung, um Bus und Bahn selbstständig nutzen zu können. Wie eine ADAC-Umfrage im Vorfeld des Tests zeigte, halten 23 Prozent der Bevölkerung sie für unbedingt notwendig. Weitere 17 Prozent sehen in ihnen eine große Erleichterung. Mit zunehmendem Alter steigt ihre Bedeutung: Für 32 Prozent der 60- bis 69-Jährigen sind ebene Einstiege unverzichtbar.
Die Untersuchung identifziert außerdem erhebliche Hürden für blinde und sehbeeinträchtigte Fahrgäste. Quer über den Gehweg verlaufende Leitstreifen, die das Finden einer Haltestelle ermöglichen, gab es nur bei 58 Prozent der untersuchten Haltesteige. Radwege in Zugangs- und Einstiegsbereichen waren lediglich in 16 Prozent der Fälle durch Bodenindikatoren abgesichert.
Zur Barrierefreiheit im ÖPNV gehört unterdessen deutlichmehr. Aus Sicht des SoVD darf sie nicht erst am Bahnsteig beginnen. Häufig seien bereits die Wege zu den Haltestellen nicht zugänglich. Hinzu kämen defekte Aufzüge und unzuverlässige Informationen.
„Vorhandene Apps mit Informationen über Aufzüge sind häufig nicht auf dem aktuellen Stand. Wer auf einen Aufzug angewiesen ist, erfährt dann unter Umständen erst vor Ort, dass der geplante Weg nicht nutzbar ist“, kritisiert Engelmeier.

SoVD fordert bundesweit einheitliche Standards
Zwar habe es in den letzten Jahren einige Verbesserungen gegeben, die auch der SoVD anerkennt. Dazu zählen Fortschritte durch Niederflurfahrzeuge, mobile Rampen und Blindenleitsysteme. Die Maßnahmen seien jedoch häufig lückenhaft. „Blindenleitsysteme hören nicht selten dort auf, wo das eigentliche Ziel noch gar nicht sicher erreicht ist“, erklärt Engelmeier. Der Verband fordert deshalb bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben, etwa im Personenbeförderungsgesetz. Barrierefreiheit dürfe nicht vom Wohnort abhängen. Auch Menschen mit Behinderungen müssten frühzeitig in die Planung neuer Haltestellen und Umbauten einbezogen werden.
„Die 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland und ihre Angehörigen warten seit Langem auf mehr Barrierefreiheit“, so Engelmeier. „Gleichberechtigte Teilhabe darf nicht als wirtschaftliche Belastung betrachtet werden.“
Sie unterstreicht noch einmal die Kritik des SoVD am aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).  Darin werden notwendige Umbauten für mehr Barrierefreiheit als unverhältnismäßige Belastungen bezeichnet. Dies sei ein „Schlag ins Gesicht für Menschen mit Behinderungen“ und ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet sei.