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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Arbeiten neben der Rente: Muss ich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?

Auch als Rentner können Sie arbeiten. Entweder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber oder in einer neuen Firma. Das ist kein Problem - und wird vom Gesetzgeber sogar sehr gern gesehen. Aber wie steht es in dieser Konstellation mit den Beiträgen zur Sozialversicherung? Müssen Sie trotzdem Beiträge ans Arbeitsamt abführen?

Arbeiten neben der Rente: Muss ich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?

Das Wichtigste vorab: Ob Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, hängt davon ab, was für eine Rentenart Sie gerade beziehen. Das klingt kompliziert - ist es aber nicht.

Aber von vorn: Ganz generell müssen Sie im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge berappen. Und darunter fällt nicht nur das Arbeitsamt, sondern außerdem weitere wichtige Institutionen. Allen voran die Krankenkasse. Aber natürlich auch Renten- und Pflegeversicherung.

Eine Wahl haben Sie nicht. Denn Ihr Arbeitgeber überweist das Geld von sich aus an die jeweiligen Behörden. Sie selbst merken davon erstmal gar nichts. Aber auf Ihrer Gehaltsabrechnung können Sie die Geldabgänge von Ihrem Bruttolohn nachverfolgen.

Auch arbeitende Rentner sind sozialversicherungspflichtig

Das hat alles seine Richtigkeit. Natürlich ist es auf den ersten Blick unschön, hilflos die hohen Abzüge für Krankenkasse & Co. zu beobachten. Aber: Sie haben ja auch etwas davon. Im Krankheitsfall werden Ihre Ausgaben für Arztbesuche und Medikamente bezahlt. Zumindest anteilig. Ihre Beiträge an die Rentenkasse erhöhen Ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Auch dann, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.

Und wenn Sie als Rentner Ihren Job verlieren? Bekommen Sie dann Arbeitslosengeld?

Nein, leider nicht. Es ist nicht möglich, gleichzeitig eine Altersrente und Arbeitslosengeld zu beziehen.

Aber Beiträge an die Arbeitsagentur werden durch Ihren Chef trotzdem abgeführt. Jeden Monat.

Allerdings nur, wenn eine wichtige Voraussetzung erfüllt ist.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur bis Regelaltersgrenze

Sobald Sie die sogenannte Regelaltersgrenze passieren, sind Sie von den Beiträgen befreit. Abzüge zur Arbeitslosenversicherung fallen also nur an, falls Sie eine sogenannte vorgezogene Altersrente beziehen. Und sobald Sie das offizielle Rentenalter erreicht haben, bekommen Sie netto mehr ausgezahlt.

Wann genau Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Wir können also festhalten: Auch als Rentner müssen Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job ausüben. Selbst wenn daraus kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.

Aber: Die Versicherungspflicht beim Arbeitsamt endet mit der Regelaltersgrenze. Ab diesem Zeitpunkt sieht die Arbeitsagentur keinen Cent mehr von Ihnen. Nur Ihr Arbeitgeber - der muss seinen Teil weiter bezahlen.