Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Die drei hartnäckigsten Mythen
Bei der Rente kann und will fast jeder mitreden. Leider schwirren deshalb viele Trugschlüsse, gefährliches Halbwissen und schlichtweg krasse Falschinformationen durch die Republik. Die drei häufigsten Mythen rund um die Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit beleuchten wir in diesem Beitrag.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Rentenart mit der höchsten durchschnittlichen Zahlung. Ganze 1.393,40 Euro waren es im letzten Jahr für Neurentnerinnen und Neurentner - weit über dem Durchschnitt für alle anderen gängigen Rentenarten.
Doch wie kommen Sie jetzt an diese Rente nach 45 Jahren? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Eigentlich sind die Regeln ziemlich simpel, und trotzdem träumen viele Menschen in Deutschland immer noch mit falschen Vorstellungen von der abschlagsfreien Rente mit 63.
Drei dieser Falschmeldungen beschäftigen uns innerhalb der Sozialberatung am häufigsten.
1. Mit 63 abschlagsfrei in Rente
Für bestimmte Jahrgänge war das einmal möglich - und zwar zum Zeitpunkt der wesentlichen Gesetzesänderungen vor einigen Jahren. Böse Zungen sprechen von einem Wahlgeschenk für bestimmte Jahrgänge. Vor diesem Hintergründ hält sich hartnäckig das Gerücht der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren mit 63.
Richtig ist: Wenn Sie Ihre 45-jährige Wartezeit erfüllt haben, können Sie vorgezogen in die Altersrente. Ohne Abzug. Aber nicht mehr zum 63. Geburtstag, das war einmal.

Der Jahrgang 1952 war tatsächlich der letzte, der noch mit Punkt 63 abschlagsfrei in die Rente kam. Seither steigt das frühestmögliche Einstiegsalter kontinuierlich an. Als Faustformel können Sie sich merken: Wenn die 45-jährige Versicherungszeit erfüllt ist, können Sie genau zwei Jahre früher - ohne Abschläge - in Rente. So einfach ist es. Nicht mehr und nicht weniger.
2. Sie müssen 45 Jahre gearbeitet haben
Auch diese Aussage kommt uns in der Beratung oder hier im Forum immer wieder zu Ohren. Doch so ist es nicht ganz korrekt. Um die 45 Jahre kommen Sie tatsächlich nicht herum. Aber - diese lange Zeit muss nicht komplett mit Pflichtbeitragszeiten aus Ihrem Job gefüllt werden.
Genauso wertvoll für die Wartezeit sind zum Beispiel Phasen, in denen Sie für die Familie da waren. Im Rahmen der Kindererziehung oder der häuslichen Pflege von nahen Angehörigen.

Auch Kranken- oder Übergangsgeld wird bei den 45 Jahren berücksichigt. Beim Thema Arbeitslosigkeit ist es ein bisschen komplizierter. Weder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") noch die alte Arbeitslosenhilfe bringen Sie näher an Ihr Ziel. Arbeitslosengeld I hingegen zählt mit - allerdings gibt es hier eine Ausnahme unmittelbar vor dem Beginn Ihrer Rente. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag.
Wir halten also fest: Sie können Ihre 45 Jahre ausschließlich mit versicherungspflichtiger Arbeit vollmachen. Ein Muss ist das jedoch nicht. Besorgen Sie sich am besten eine aktuelle Rentenauskunft mit Infos zu Ihrer bisher erreichten Wartezeit.
3. Mit 63 geht's gar nicht mehr in Altersrente
Über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen Sie also nicht mehr mit 63 in den wohlverdienten Ruhestand. Das ist einfach so, daran können wir zunächsts nichts ändern. Allerdings dürfen wir daraus nicht schlussfolgern, dass es nun gar nicht mehr mit 63 in Rente geht. Natürlich ist das noch möglich - allerdings nicht ohne Abschläge.
Denn neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es auch noch deren "kleine Schwester" - die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier benötigen Sie lediglich 35 Versicherungsjahre, deren Voraussetzung noch ein bisschen großzügiger ausfällt als bei der 45-jährigen Wartezeit. So zählen zum Beispiel auch Zurechnungszeiten beim Bezug einer EM-Rente mit - ebenso Phasen, in denen Sie "Hartz IV" oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben.
Der Abschlag beginnt allerdings ab dem ersten Monat - gerechnet ab der Regelaltersgrenze. Je früher Sie also über diesen Weg in die Rente gehen, desto teurer wird es. Mehr dazu in diesem Video.
Fazit
Jetzt sollten Sie die wichtigsten Informationen zum Rentenbeginn nach 45 Jahren verinnerlicht haben. Mit 63 können Sie Ihre Rente nur noch beziehen, wenn diese gekürzt wird. 45 Jahre Wartezeit müssen erfüllt werden, aber nicht unbedingt ausschließlich mit versicherungspflichtiger Tätigkeit.
Unsere Empfehlung: Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft an. So sehen Sie auf einen Blick, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllt haben. Falls es hier Unstimmigkeiten gibt, sollten Sie einen Termin zur Kontenklärung vereinbaren.